Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wirtschaftskanzlei Manfred Jäger -nachstehend Makler genannt- für das Immobiliengeschäft

Die vom Käufer an den Makler zu zahlende Provision wird bei Kaufvertragsabschluß fällig. Angebote und Mitteilungen des Maklers sind zur Vermeidung von Schadenersatzansprüchen vertraulich zu behandeln und nur für den als Empfänger benannten Interessenten bestimmt. Ist das angebotene Objekt dem Interessenten schon bekannt, hat er dies dem Makler unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen. Zuwiderhandlungen führen zu Schadenersatzansprüchen. Die Angebote sind freibleibend. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf den Mitteilungen des Verkäufers beruhenden Angaben kann, soweit den Makler kein grobes Verschulden trifft, keine Gewähr übernommen werden. Der Makler ist berechtigt, zugleich für den Verkäufer provisionspflichtig tätig zu sein.

Zur besonderen Beachtung:

 Den Angeboten liegen die Angaben des Verkäufers zugrunde. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Gewähr übernommen werden. Ein Zwischenverkauf ist vorbehalten.

 Die vom Käufer an den Makler zu zahlende Maklerprovision beträgt 3 % zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer, derzeit 19% Mehrwertsteuer, also derzeit insgesamt 3,57 % aus dem Kaufpreis. Abweichungen hiervon sind nur verbindlich, wenn im Exposé zum Verkaufsobjekt etwas anderes ausdrücklich genannt ist.

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